28.02.2008
Auf positive Resonanz bei der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) stösst das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die so genannten Online-Durchsuchungen. „Das Gericht hat die Aushebelung von Grundrechten für unrecht und damit für nichtig erklärt. Der Schutz des Privatlebens der Bevölkerung hat Vorrang vor den Untersuchungsinteressen staatlicher Behörden“, so beurteilt Hermann Striedl, Mitglied im ödp-Bundesvorstand und Richter a. D., die Entscheidung des Gerichts.
Die Richter erteilten mit ihrem Urteil der Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen eine Absage. Das Gericht stellte klar, dass eine Durchsuchung...